Für privatversicherte und zusatzversicherte Klienten übernimmt die Kasse evtl. einen Teil der anfallenden Honorare, da ich als Heilpraktiker über eine staatlich anerkannte Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde im Bereich der Psychotherapie verfüge. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse.

 

 

Info für Selbstzahler:

 

1. Meine Schweigepflicht auch gegenüber Krankenkasse und Versicherungen kann ein Vorteil sein, wenn Sie beim Abschluss von Versicherungen eine Selbstauskunft über Vorerkrankungen und Behandlungen abgeben müssen, z.B. bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung.

 

2. Auch wenn Sie sich bei Ihrer Krankenkasse in der zweijährigen Sperrfrist für eine erneute Psychotherapie befinden, erhalten Sie bei mir Therapie und Beratung.

 

3. Kosten für Heilbehandlungen, die von der Krankenkasse nicht erstattet werden, sind als "Außergewöhnliche Belastungen" begrenzt steuerlich absetzbar. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Steuerberater oder beim Finanzamt.